RAHMENBEDINGUNGEN

ABLAUF UND DAUER DER BEHANDLUNG

  • Als Voraussetzung für die Aufnahme der europsychologischen Behandlung haben die gesetzliche Krankenkassen festgelegt, dass der Zeitpunkt der Hirnschädigung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen darf.
  • Vor Beginn der Therapie finden bis zu fünf probatorische Sitzungen statt. In diesen Sitzungen
    stehen sowohl die Veränderungen die durch die Hirnerkrankung entstanden sind, als auch die jeweilige persönliche Lebenssituation im Mittelpunkt.  Danach entscheidet sich, welche therapeutischen Schritte sinnvoll sind. Als Patientin und Patient können Sie in diesen Sitzungen mitentscheiden, ob eine neuropsychologische Behandlung in der Praxis durchgeführt werden soll.
  • Die Einzeltherapie dauert in der Regel 50 Minuten. In der gesetzlichen Krankenkasse können 60 Behandlungsstunden in Anspruch genommen werden. Eine Verlängerung um weitere 20 Behandlungseinheiten ist im Einzelfall möglich.
  • Therapien können mit dem Einverständnis der Patientin/ des Patienten auch Gespräche  mit Angehörigen beinhalten.
  • Im Rahmen von beruflichen Wiedereingliederungen kann auch der Besuch des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte sinnvoll sein.
  • In der Regel findet eine enge Zusammenarbeit mit anderen Behandlerinnen und Behandlern statt.

KOSTENTRÄGER NEUROPSYCHOLOGISCHER THERAPIE

  • Gesetzliche Krankenkassen
    Die Kosten für die neuropsychologische Therapie werden von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
  • Private Krankenkassen
    Die Kosten für die neuropsychologische Therapie werden in der Regel übernommen.
    Bitte fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach.
  • Beihilfe
    Die Kosten für die neuropsychologische Therapie werden übernommen.
  • Gestzliche und private Unfallversicherung
    Die Kosten für die neuropsychologische Therapie werden in der Regel übernommen,
    wenn es sich um einen Versicherungsfall handelt.
    Bitte fragen Sie bei Ihrer Unfallversicherung nach.